FAQ / häufig gestellte Fragen

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1. Wer kann an einer Versteigerung teilnehmen?

Jeder, der sich am Tag der Versteigerung eine Bieterkarte im Versteigerungsbüro vor Ort abholt, unabhängig davon, ob er als Privatperson
oder im Namen einer Firma kommt.

2. Warum muss ich einen Personalausweis vorlegen?

Der Personalausweis ist eine Absicherung für die GSK mbH. Durch die Abgabe des Gebotes und den Zuschlag entsteht ein bindender Kaufvertrag.
Wir müssen sicherstellen, dass Ihre Angaben - vor allem Name und Adresse - behördlich bestätigt sind.

3. Kann ich auch einen Führerschein oder Reisepass vorlegen?

Nein, da in beiden Dokumenten keine Anschrift angegeben ist.

4. Wann kann ich die Auktionsgegenstände besichtigen?

Die Besichtigung findet normalerweise am Tag der Versteigerung mindestens 1 Stunde vor Versteigerungsbeginn statt. Nähere Angaben finden
Sie auf unserer Homepage bei den jeweiligen Versteigerungsankündigungen.

5. Ist die Teilnahme an der Versteigerung mit Kosten verbunden?

Nein, die Teilnahme an der Versteigerung kostet nichts.

6. Wie ist der Ablauf einer Versteigerung?

Der Auktionator ruft die Positionen auf und nennt den Ausrufpreis. Sie steigern mit, indem Sie ihre Bieternummer deutlich sichtbar heben.

Die Gebotssprünge betragen ca. 10% und werden vom Auktionator meist angesagt. Zuschläge erfolgen mit der Ansage "zum Dritten" und dem Klopfen auf das Pult.

Das Zusammenfassen von Positionen ist möglich, wenn die anderen Bieter kein Veto einlegen und der Auktionator zustimmt.

7. Ich bin am Tag der Versteigerung verhindert, kann ich trotzdem bieten?

Sie haben die Möglichkeit bis 16 Uhr am Vortag der Versteigerung uns ein schriftliches Gebot zuzusenden/-faxen. Das Formular dafür finden sie auf unserer Homepage.

Sie müssen sich jedoch vorher bei uns über die Homepage registrieren.

Geben Sie Ihr Preislimit an, bis zu dem Sie mitsteigern möchten. Einer unserer Mitarbeiter wird stellvertretend für Sie bieten.

Schriftgebote haben keine Auswirkung auf den Ausrufpreis. Sie erhalten den Zuschlag auch unter Ihrem Preislimit, wenn keine höheren Gebote abgegeben wurden.

8. Wo finde ich meine Rechnung?

Nach der Versteigerung senden wir Ihnen Ihre Rechnung per E-Mail zu.

9. Wie kann ich bezahlen?

Grundsätzlich wird bar gezahlt. In besonderen Ausnahmefällen sprechen Sie bitte vorher mit uns.

10. Wie funktioniert die Abholung?

Auf unserer Homepage finden Sie unter Details zu den Versteigerungen bzw. Verkäufen Informationen über den Standort der Positionen und die Abholdaten.

In der Regel werden von uns Abholtage festgelegt, an denen die Käufer Ihre Waren abholen können.

Zeigen Sie bei Abholung vor Ort bitte Ihre Rechnung vor. Sollten Sie zwischen Auslauf der Versteigerung und Abholung keine Nachricht erhalten haben,
ist Ihre Rechnung bezahlt und Sie erhalten Ihre Original-Rechnung vor Ort und werden von unseren Mitarbeitern zu Ihrer Ware geführt.

11. Ist der Versand von schriftlich ersteigerten Gegenständen möglich?

Nur in Ausnahmefällen. Der Käufer ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ersteigerte Gegenstände schnellstmöglich übernommen werden.

12. Stehen mir vor Ort Werkzeuge und Transportmittel zur Demontage und Verladung meiner Waren zur Verfügung?

Der Käufer ist für die Demontage, Verladung und den Transport der Waren verantwortlich. Sie müssen damit rechnen, dass vor Ort keine Werkzeuge oder
Hebevorrichtungen zur Verfügung stehen. Ausnahmen werden vorher von uns angekündigt.